Haus- und Geländeordnung

§ 1 Geltungsbereich

Diese Haus- und Geländeordnung gilt für das Vereinsgelände des SV Markelfingen 1925 e. V., insbesondere für das Sportheim, den Event- und Kursraum, Umkleiden, Duschen, Toiletten, Flure sowie alle weiteren vom Verein verwalteten Räumlichkeiten und Außenanlagen. Für eigenständig verwaltete Bereiche (z. B. Tennisanlage) gelten ergänzend deren jeweilige Regelungen.

§ 2 Rücksichtnahme und Verhalten

Alle Nutzerinnen und Nutzer verhalten sich respektvoll und rücksichtsvoll. Den Anweisungen des Vorstands oder beauftragter Personen ist Folge zu leisten.

§ 3 Ordnung und Sauberkeit

Räume und Außenanlagen sind sauber zu halten. Materialien sind nach Gebrauch zurückzuräumen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Toiletten sind sauber zu hinterlassen.

§ 4 Nutzung der Räumlichkeiten

Die Vereinsräume dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen oder vereinbarten Nutzung verwendet werden. Für die Nutzung des Event- und Kursraumes gelten ergänzend die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen sowie die zwischen dem SV Markelfingen 1925 e. V. und dem Nutzer getroffenen Vereinbarungen.

§ 5 Inventar und Geräte

Inventar und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Schäden oder Mängel sind unverzüglich dem Verein zu melden.

§ 6 Sicherheit und Brandschutz

Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot, einschließlich E‑Zigaretten. Offenes Feuer ist nur mit Genehmigung zulässig.

§ 7 Energie und Umweltschutz

Energie und Wasser sind sparsam zu nutzen. Beim Verlassen sind Licht auszuschalten, Fenster zu schließen, Wasserhähne zu schließen und erforderliche Geräte auszuschalten.

§ 8 WLAN

Soweit der Verein WLAN bereitstellt, darf dieses ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzungen sind unzulässig. Der Verein kann den Zugang bei Verstößen sperren.

§ 9 Hunde

Hunde sind auf dem Vereinsgelände willkommen, müssen jedoch jederzeit unter Kontrolle gehalten werden. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.

§ 10 Parkplatz

Der vereinseigene Parkplatz kann kostenfrei genutzt werden. Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten.

§ 11 Verhalten auf dem Vereinsgelände

Das Vereinsgelände ist sauber zu halten. Vereinseigentum und Sportanlagen sind pfleglich zu behandeln.

§ 12 Verlassen der Räumlichkeiten

Die verantwortliche Person stellt sicher, dass Materialien weggeräumt, Fenster geschlossen, Licht ausgeschaltet und Türen ordnungsgemäß verschlossen sind.